So bestimmen Sie bei EDV-Systemen mit
Die Innovationszyklen der eingesetzten EDV-Systeme sind nur sehr kurz. Das stellt die Betriebsräte vor das Problem, dass sich nicht nur die technischen Möglichkeiten (auch die der technischen Arbeitnehmerüberwachung) rasant fortentwickeln. Auch die hierüber abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen müssen dieser rasanten Entwicklung möglichst standhalten können.
Möchte der Betriebsrat vermeiden, die Überarbeitung seiner Betriebsvereinbarungen zu Fragen der technischen Arbeitnehmerüberwachung zu seiner ständigen Aufgabe zu machen (was natürlich auch seinen Reiz haben kann), so muss er sich über eine möglichst zukunftssichere Gestaltung seiner Betriebsvereinbarungen in diesem Bereich Gedanken machen, damit diese auch durch zukünftige technische Innovationen nicht so schnell veraltet.
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