Schall- und Sichtschutz für BR-Büro nötig
DER STREITFALL
Der beklagte Arbeitgeber wies dem Betriebsrat neue Räume zu. Das Gremium lehnte die neuen Räume als ungeeignet ab. Problematisch sei, dass vom Erdgeschoss, in dem sich ein Immobilienbüro befinde, eine offene Treppe in den ersten Stock führe. Dort lägen die neuen Räume des Betriebsrats. Das Obergeschoss werde auch von den Beschäftigten des Immobilienbüros betreten. Außerdem gebe es keine Abtrennung, sodass die Mitglieder des Betriebsrats hören können, was unten gesprochen werde. Auch das eigentliche Betriebsratsbüro sei ungeeignet, da es am hinteren Ende dieses offenen Raums liege, nur mit einer einfachen Zimmertür abgetrennt sei, kein Sicherheitsschloss habe, dafür aber ein Innenfenster zu dem offenen Raum, den die Beschäftigten des Maklerbüros mit nutzen.
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