Wann müssen sich Beschäftigte um ein Attest kümmern?
Frage
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in § 5 Abs. 1, dass der Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag ein Attest vorlegen muss. Das heißt in der Umsetzung, dass ein Arbeitnehmer, der nur drei Tage krank ist, keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Er muss nur beim Arbeitgeber anrufen und Bescheid sagen. Muss der Arbeitgeber den Lohn für die drei Tage trotzdem zahlen?
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