Wann müssen sich Beschäftigte um ein Attest kümmern?
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in § 5 Abs. 1, dass der Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag ein Attest vorlegen muss. Das heißt in der Umsetzung, dass ein Arbeitnehmer, der nur drei Tage krank ist, keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Er muss nur beim Arbeitgeber anrufen und Bescheid sagen. Muss der Arbeitgeber den Lohn für die drei Tage trotzdem zahlen?
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