Ausschluss von Prämien in Passivphase der Altersteilzeit zulässig
Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befanden, wurden von ihrem Arbeitgeber von der Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen. Dies ist keine unzulässige Altersdiskriminierung.
DER STREITFALL
Der Kläger befindet sich seit 2022 in der Passivphase der Altersteilzeit. Ein 2023 auch für seinen Arbeitgeber einschlägiger Tarifvertrag sah neben einer Gehaltserhöhung um 10,5 %, von der auch der Kläger profitiert, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 € vor. Der Tarifvertrag schloss Beschäftigte in der Passivphase der Altersteilzeit von der Prämie aus, nicht aber Arbeitnehmer in Elternzeit.
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