Bei der Arbeitszeit bestimmen Sie mit
Wenn es um das Thema Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat wertvolle Möglichkeiten zur Mitbestimmung, allen voran nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Dabei müssen Sie jedoch stets gesetzliche und etwaige tarifliche Vorschriften im Blick haben. Diese haben in der Regel Vorrang vor Ihren Mitbestimmungsrechten.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist eine zwingende gesetzliche Regelung. Es stellt Grundnormen auf, die durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen konkretisiert werden können. Auch Tarifverträge enthalten regelmäßig Vorschriften zur wöchentlichen Arbeitszeit. Diese haben genau wie das ArbZG Vorrang vor Ihrer Mitbestimmung.
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