Das gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
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Das Arbeitsrecht ist vor allem für den Schutz der Arbeitnehmer gedacht. Sichtbar wird das unter anderem an einer allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Beschäftigten. Diese spielt vor allem, aber nicht nur im Arbeitsschutz eine große Rolle.
Der Begriff der Fürsorgepflicht ist zunächst recht unklar. Um zu verstehen, was das jeweils konkret heißt, wird diese Verpflichtung des Arbeitgebers in einigen Gesetzen näher beschrieben:
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