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Hintergrund
22. April 2024

Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats im Überblick

BRK+
Verschiedene Personen halten Puzzleteile aneinander.
Bild: ©Khanchit Khirisutchalual /iStock/Getty Images Plus
Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe mit Betriebsräten hat, ist die Bildung eines Gesamtbetriebsrats zwingend vorgeschrieben. Der Gesamtbetriebsrat ist nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht von den einzelnen Betriebsräten innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können.
Das Gesetz geht davon aus, dass der örtliche Betriebsrat vorrangig zuständig sein soll. Es gibt jedoch auch…

Silke Rohde
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