So fördern Sie die Integration ausländischer Kollegen
Das Arbeiten in einem fremden Land setzt regelmäßig das Erlernen der dortigen Sprache voraus. Dabei ist zunächst der Arbeitgeber in der Verantwortung; er trägt das sogenannte „Sprachrisiko“: Ihm obliegt es, dem Arbeitnehmer durch Kurse und weitere Maßnahmen ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln. Allerdings kann sich der Betriebsrat ebenfalls darum bemühen, ausländischen Arbeitnehmern das Deutschlernen durch Fortbildungsmaßnahmen zu erleichtern. Dennoch ist es ratsam, bei Bedarf für Betriebsversammlungen, Betriebsratssitzungen und Sprechstunden Dolmetscher hinzuzuziehen.
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