So fördern Sie die Integration ausländischer Kollegen
In vielen Betrieben gibt es ausländische Kollegen. Die Integration in die Belegschaft ist damit eine zentrale Aufgabe von Geschäftsleitung und Betriebsrat. Der Betriebsrat ist gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG sogar gesetzlich verpflichtet, die Integration ausländischer Arbeitnehmer und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern.
Das Arbeiten in einem fremden Land setzt regelmäßig das Erlernen der dortigen Sprache voraus. Dabei ist zunächst der Arbeitgeber in der Verantwortung; er trägt das sogenannte „Sprachrisiko“: Ihm obliegt es, dem Arbeitnehmer durch Kurse und weitere Maßnahmen ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln. Allerdings kann sich der Betriebsrat ebenfalls darum bemühen, ausländischen Arbeitnehmern das Deutschlernen durch Fortbildungsmaßnahmen zu erleichtern. Dennoch ist es ratsam, bei Bedarf für Betriebsversammlungen, Betriebsratssitzungen und Sprechstunden Dolmetscher hinzuzuziehen.
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