Überblick zu den Arbeitszeiten von werdenden und stillenden Müttern
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Rechtsgrundlage für die Arbeitszeitregelungen hinsichtlich von Schwangeren und stillenden Müttern ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es soll Frauen während ihrer Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit besonders schützen und gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Solange das MuSchG nichts Abweichendes regelt, gibt es zunächst keine Besonderheiten hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit. Damit gilt grundsätzlich die Höchstarbeitszeitgrenze des § 3 ArbZG (acht Stunden täglich im Durchschnitt), allerdings mit einer wichtigen Einschränkung zur Mehrarbeit.
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