Hintergrund
/ 22. Mai 2024

Das Hinweisgeberschutzgesetz im Überblick – Teil 1

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Arbeitnehmer (und Dritte) schützen, wenn diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Es verpflichtet fast alle Unternehmen, interne Meldestellen für solche Hinweise einzurichten.

Als Whistleblower oder Hinweisgeber gilt nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) jeder, „der im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße von Unternehmen oder Behörden erlangt hat und diese an die nach dem Gesetz vorgesehenen Meldestellen meldet oder offenlegt“. Dazu zählen insbesondere:

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