Freiwillige Betriebsvereinbarung: keine Nachwirkung
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Bei uns im Betrieb gibt es eine ganz alte Betriebsvereinbarung, die festlegt, dass Abmahnungen nach zwei Jahren aus der Personalakte entfernt werden müssen. Damals wurde nichts bezüglich einer Nachwirkung vereinbart. Die Betriebsvereinbarung wurde jetzt vom Arbeitgeber fristgerecht gekündigt. Im Gremium sind wir uns jetzt uneins, ob bei der Betriebsvereinbarung eine Nachwirkung gilt, oder nicht. Können Sie uns dazu weiterhelfen?
…