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Urteil
20. Juni 2024

Corona: Entgeltfortzahlung ohne Attest bei Quarantäneanordnung

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Während der Kläger positiv auf Corona getestet wurde, kam es zu einer Erneuerung der Quarantäneregelungen. Der Arzt stellte keine neue Krankschreibung aus. Als der Arbeitgeber Lohn abzog, hat der Arbeitnehmer dagegen geklagt.

DER STREITFALL

Der Kläger ist als Produktionsmitarbeiter beim beklagten Arbeitgeber beschäftigt. Er hatte sich nicht gegen Corona impfen lassen und wurde am 26.12.2021 positiv auf das Virus getestet. Für die Zeit vom 27. bis zum 31.12.2021 wurde der unter Husten, Schnupfen und Kopfschmerzen leidende Kläger krankgeschrieben, der Arbeitgeber leistete Entgeltfortzahlung. Am 29.12.2021 erließ die Gemeinde N. eine Verfügung, nach der für den Kläger bis zum 12.01.2022 Isolierung (Quarantäne) in häuslicher Umgebung angeordnet wurde. Für die Zeit vom 03.01 bis zum 12.01.2022 schrieb der Arzt den Beschäftigten nicht mehr krank mit der Begründung, das positive Testergebnis und die Absonderungsanordnung würden zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ausreichen. Mit der Verdienstabrechnung für Januar 2022 zog der Arbeitgeber 1.000 € brutto vom Lohn ab. Dagegen wehrt sich der Kläger.

Silke Rohde
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