Einblick in digitale Bewerbungsunterlagen ist ausreichend
DER STREITFALL
Der Arbeitgeber beantragte die gerichtliche Ersetzung einer fehlenden Zustimmung seines Betriebsrats zu einer Einstellung. Er hatte der betrieblichen Arbeitnehmervertretung lediglich digitalen Einblick in das Recruiting-System gewährt. Der Betriebsrat verlangte aber die Vorlage der Unterlagen in Papierform. Das wollte der Arbeitgeber nicht akzeptieren und gewann in beiden Vorinstanzen.
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