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Urteil
20. Juni 2024

Einblick in digitale Bewerbungs­unterlagen ist ausreichend

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Mit Blick auf die fortschreitenden Digitalisierung ist dieses Urteil sehr interessant. Der Arbeitgeber geht seiner Unterrichtungspflicht auch in digitaler Form nach und muss die Unterlagen hierfür nicht in gedruckter Form vorlegen.

DER STREITFALL

Der Arbeitgeber beantragte die gerichtliche Ersetzung einer fehlenden Zustimmung seines Betriebsrats zu einer Einstellung. Er hatte der betrieblichen Arbeitnehmervertretung lediglich digitalen Einblick in das Recruiting-System gewährt. Der Betriebsrat verlangte aber die Vorlage der Unterlagen in Papierform. Das wollte der Arbeitgeber nicht akzeptieren und gewann in beiden Vorinstanzen.

Silke Rohde
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