Ratgeber
/ 20. Juni 2024

Sozialplan: Weniger Geld für Teilzeit­beschäftigte zulässig

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

In unserem Betrieb kommt es aufgrund von Restrukturierungen zum Abbau von Arbeitsplätzen. Zurzeit handeln wir den Sozialplan aus. Der Arbeitgeber möchte Teilzeitbeschäftigten eine geringere Abfindung zahlen als den Vollzeitkräften. Wir wollen das eher nicht. Werden Teilzeitkräfte dadurch nicht benachteiligt?

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