Abrunden des Urlaubsanspruchs unzulässig
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Eine Kollegin reduziert ihre Arbeitszeit seit Februar 2024 von 100 % auf 80 %. Sie ist nur noch vier statt fünf Tage pro Woche im Betrieb. Für den Urlaubsanspruch in diesem Jahr ergibt sich daher nach Meinung der Beschäftigten Folgendes:
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