Arbeitgeber hat bei Sozialauswahl Spielraum
Für Arbeitnehmer, die von einer betriebsbedingten Kündigung bedroht sind, ist die Frage, wie der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien gewichtet, von entscheidender Bedeutung. Leider gibt es hierzu im Grunde keine verbindlichen Vorgaben: Das Gesetz enthält keinen Bewertungsmaßstab und äußert sich auch nicht dazu, welchen Stellenwert die Kriterien haben. Deshalb wird dem Arbeitgeber ein relativ großer Beurteilungsspielraum eingeräumt. Er muss aber die Besonderheiten des Einzelfalls bei den Betroffenen berücksichtigen und darf nicht „rein schematisch“ entscheiden.
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