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Analyse
31. Juli 2024

Aushangpflichtige Gesetze: Hält sich Ihr AG an die Regeln?

BRK+
Darstellung von verschiedenen Möglichkeiten Neuigkeiten zu übermitteln.
Bild: ©Khafizh Amrullah/iStock/Getty Images Plus
Der Arbeitsschutz ist in deutschen Betrieben umfassend geregelt. Für die Beschäftigten ist es daher gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Hier hilft der Gesetzgeber: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die wichtigsten Vorschriften zum Arbeitsschutz auszuhängen. Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG überwachen, ob Ihre Geschäftsleitung dieser Pflicht nachkommt.

Der beste Schutz nützt nichts, wenn man gar nicht weiß, dass es ihn gibt. Daher bestimmen etliche Arbeitnehmerschutzgesetze ausdrücklich, dass sie aushangpflichtig sind. Bei anderen fehlt diese Regelung, sie haben dann aber große praktische Bedeutung (wie z.B. das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz). Deshalb sollten auch diese den Kollegen zugänglich gemacht werden. Es ist ratsam, dass Sie als Betriebsrat noch einmal darauf hinweisen, dass sich für die Kollegen ein Blick in das ein oder andere Gesetz durchaus lohnt.

Silke Rohde
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