Ratgeber
/ 31. Juli 2024

Darf der Betriebsrat Rechtsauskünfte erteilen?

Betriebsratsmitglieder sehen sich vielen Fragen der Kollegen ausgesetzt. Und die möchten häufig sofort eine Antwort auf oft komplizierte Probleme. Da kann es schon einmal vorkommen, dass ein Mitglied eine falsche Auskunft oder einen falschen Rat gibt. Doch in solchen Fällen ist klar: Für eine falsche Beratung haften betriebliche Interessenvertreter grundsätzlich nicht.

Die Aufgaben des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) klar und abschließend geregelt. Das Geben von Rechtsauskünften für einzelne Beschäftigte ist keine solche Aufgabe. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem wegweisenden Urteil entschieden (Urteil vom 11.01.2022, Az.: 14 Sa 938/21). Es ist dem Betriebsrat allerdings auch nicht ausdrücklich verboten, Arbeitnehmer juristisch zu beraten. Grundsätzlich ist das aber zumeist nicht empfehlenswert. Denn juristische Auskünfte sollten Gremiumsmitglieder nur dann geben, wenn sie sich absolut sicher sind. Dies kann ausnahmsweise der Fall sein, wenn das Mitglied einen ausgewiesenen thematischen Schwerpunkt hat. Ansonsten ist es besser, die Betroffenen an Rechtsexperten wie Anwälte oder Gewerkschaftssekretäre zu verweisen.

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