Ratgeber
/ 31. Juli 2024

Datenschutz schränkt Inforecht des Betriebsrats nicht ein

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Wir (eine Klinik) sind gerade dabei, unsere Betriebsvereinbarung „IT-Systeme“ zu überarbeiten. Der Arbeitgeber hat die Auswertung auf Zugriffe von Patientenakten bei uns beantragt, um mögliche Datenschutzverstöße festzustellen, und wir haben, nachdem es Klarheit zum Anlass gab, zugestimmt. Der Arbeitgeber hat die Listen der Zugriffe aus dem System gezogen und uns auch nicht zur Verfügung gestellt. Dies hat er mit dem Datenschutz begründet, da ja auf Patientenakten zugegriffen wurde. Mit dem Hinweis des Schwärzens gab er sich nicht einverstanden. Wir sind der Auffassung, dass von Anfang an der Betriebsrat die Liste der Zugriffe haben muss, um zu prüfen, wer Datenschutzverstöße begangen haben könnte.

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