Keine negative Prognose bei unfallbedingtem Ausfall
Krankheitsbedingte Kündigungen sind nur dann zulässig, wenn zu erwarten ist, dass der Beschäftigte auch in Zukunft immer wieder arbeitsunfähig erkrankt. Das ist die sogenannte negative Prognose. Waren die Fehlzeiten der Vergangenheit durch Unfälle begründet, kann diese negative Prognose nicht gestellt werden, so das LAG Köln.
DER STREITFALL
In dem Urteil des LAG Köln ging es um Folgendes: Eine Arbeitnehmerin fiel innerhalb mehrerer Jahre immer wieder mit erheblichen Fehlzeiten aus. Grund dafür waren jeweils privat bedingte Unfälle verschiedener Natur. Trotz einer laufenden Wiedereingliederung kündigte der Arbeitgeber krankheitsbedingt. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin.
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