Kündigung wegen Arbeitsschutzhose in falscher Farbe zulässig
DER STREITFALL
Der Kläger war beim beklagten Arbeitgeber, einem Industriebetrieb, seit dem 01.06.2014 im Bereich der Produktion beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörten u. a. Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern zum Zuschnitt bzw. zur Montage von Profilen sowie knieende Arbeiten, vor allem bei der Montage. Beim Arbeitgeber gab es eine Kleiderordnung. Danach stellte dieser für alle betrieblichen Tätigkeiten in Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung zur Verfügung. Dazu gehörten u. a. rote Arbeitsschutzhosen, die in den genannten Bereichen zu tragen waren. Nachdem der Kläger im November 2023 auch nach zwei Abmahnungen weiterhin nicht in der roten Arbeitshose erschien, sondern unverändert eine schwarze Hose trug, kündigte ihm der Arbeitgeber.
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