Zahlt sich aus: Qualifizierung für gefördert Beschäftigte
Seit 2019 stehen den Jobcentern zwei Programme für erwerbsfähige Grundsicherungsbeziehende zur Verfügung, um die Beschäftigung durch Lohnkostenzuschüsse zu fördern. Die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL) nach § 16e Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) richtet sich an eine vergleichsweise arbeitsmarktnähere Zielgruppe, die in den letzten beiden Jahren vor Förderbeginn keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Die Förderung wird für höchstens zwei Jahre gewährt und beträgt maximal 75 % des Mindestlohns beziehungsweise des jeweils geltenden Tariflohns. Am Programm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) nach § 16i SGB II können Personen teilnehmen, deren Arbeitslosigkeit für sechs der letzten sieben Jahre bestanden hat. Hierfür gibt es eine längere Förderdauer von maximal fünf Jahren und eine großzügige Förderung von zunächst bis zu 100 % des Mindest- beziehungsweise Tariflohns.
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