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31. Juli 2024

Zahlt sich aus: Qualifizierung für gefördert Beschäftigte

BRK+
Illustrierte Glühbirne mit Weiterbildungssymbolen.
Bild: ©Poca Wander Stock/iStock/Getty Images Plus
Betriebliche Weiterbildung könnte unter Umständen bessere Chancen für Menschen in geförderter Beschäftigung eröffnen. Laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus den Jahren 2021 und 2022 haben sich 20 bis 30 % der Geförderten in Programmen weitergebildet.

Seit 2019 stehen den Jobcentern zwei Programme für erwerbsfähige Grundsicherungsbeziehende zur Verfügung, um die Beschäftigung durch Lohnkosten­zuschüsse zu fördern. Die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL) nach § 16e Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) richtet sich an eine vergleichsweise arbeitsmarktnähere Zielgruppe, die in den letzten beiden Jahren vor Förderbeginn keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Die Förderung wird für höchstens zwei Jahre gewährt und beträgt maximal 75 % des Mindestlohns beziehungsweise des jeweils geltenden Tariflohns. Am Programm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) nach § 16i SGB II können Personen teilnehmen, deren Arbeitslosigkeit für sechs der letzten sieben Jahre bestanden hat. Hierfür gibt es eine längere Förderdauer von maximal fünf Jahren und eine groß­zügige Förderung von zunächst bis zu 100 % des Mindest- beziehungsweise Tariflohns.

Silke Rohde
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