Freistellung richtet sich nach anfallenden Aufgaben
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Bei uns gibt es folgendes Problem: Eines unserer Betriebsratsmitglieder ist auf den Beschluss des Gremiums hin voll freigestellt gemäß § 38 BetrVG. Dies umfasst ca. 40 Stunden wöchentlich. Der Arbeitgeber hat diese volle Freistellung zwar grundsätzlich genehmigt. Er will aber nicht, dass diese 30 Stunden in der Woche überschreitet. Außerdem ist das Mitglied ab sofort für 30 Stunden freigestellt und trotzdem voll im Dienstplan als Arbeitskraft geplant. Im entsprechenden Arbeitsvertrag steht: Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich, mit einer Option der Verringerung auf 30 Stunden bei entsprechendem Bedarf.
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