Cannabis – Teil 2: Mögliche betriebliche Regelungen
Der Konsum von Cannabis ist mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Damit stellt sich auch die Frage, wie es arbeitsrechtlich zu bewerten ist, wenn Arbeitnehmer unter dem Einfluss von Cannabis stehen. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Legalisierung der Droge keinen Freibrief für Beschäftigte bedeutet. Denn diese sind verpflichtet, ihre Arbeit nicht unter Drogeneinfluss zu verrichten. Vielmehr müssen die Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass sie ohne Einschränkungen arbeitsfähig sind. Gibt es keine ausdrücklichen entgegenstehenden Regelungen im Betrieb oder Weisungen im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers, dass der Konsum von Drogen verboten ist, dürfen Beschäftigte grundsätzlich Cannabis (bzw. andere Drogen wie etwa Alkohol) konsumieren – und zwar in der Regel in der Zeit vor Arbeitsantritt, in den Pausen und sogar während der Arbeitszeit. Allerdings muss wie bereits erwähnt immer sichergestellt sein, dass der Beschäftigte seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.
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