Hintergrund
/ 30. Oktober 2024

Fluchtwege: Freihalten ist oberstes Gebot!

Ob Verkehrswege, Rettungs- oder Fluchtwege – Sicherheit im Notfall bieten sie nur, wenn sie nicht zugestellt sind. Wenn es schnell gehen muss, viele aufgeregt in die gleiche Richtung laufen oder die Sicht durch Rauch behindert ist, kann ein Karton im Weg schnell zur tödlichen Stolperfalle werden.

Wie immer im Arbeitsschutz liegt es im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, für gute Fluchtwege zu sorgen. Das heißt, er muss dafür Sorge tragen, ob sich alle Beschäftigten schnell und gefahrlos in Sicherheit bringen können, wenn es erforderlich ist. Ihre Aufgabe als Betriebsrat liegt hier vor allem darin, die Maßnahmen zu kontrollieren und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Dies können Sie aber selbstverständlich nur dann, wenn Sie sich darüber informieren, welche Anforderungen Flucht- und Rettungswege im Einzelfall je nach der Situation in Ihrem Betrieb erfüllen müssen.

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