Leiharbeit: Welcher Betriebsrat ist wann zuständig?
Für die überlassenen Arbeitnehmer können sowohl der Betriebsrat im Verleiherbetrieb als auch der im Entleiherbetrieb zuständig sein. Der Gesetzgeber hat sich mit der Problematik befasst und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 14 AÜG) und im BetrVG (§ 7 Satz 2) Regelungen dazu getroffen. Allerdings ist es nicht gerade leiht, sich im Vorschriftenwirrwarr zurechtzufinden. Dies gilt umso mehr, als die Zuständigkeiten in weiten Teilen auch durch die Rechtsprechung konkretisiert wurden. Im Wesentlichen ist zu unterscheiden nach den:
…