Urlaubsplanung muss soziale Gesichtspunkte berücksichtigen
Frage
Ein Kollege hat ein behindertes Kind, das acht Jahre alt ist. Letztes Jahr hat der Kollege seinen Urlaubsanspruch so bekommen, wie er es geplant hatte, aufgrund des behinderten Kindes. Nun hat die Führungskraft dem Kollegen mitgeteilt, dass andere Kollegen auch Kinder haben und er sich nun mit seiner Urlaubsplanung dem anderen Kollegen anpassen müsste. Bei der Urlaubsplanung sind die sozialen Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Wir als Betriebsrat sind der Meinung, dass der Kollege mit dem behinderten Kind Vorrang vor dem Kollegen mit gesunden Kindern bei der Urlaubsplanung hat. Unsere Frage wäre nun: Besteht dieser Vorrang jedes Jahr oder ist er zeitlich begrenzt?
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