Ratgeber
/ 28. November 2024

Arbeitgeber muss Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stellen

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

In unserem Betrieb gibt es folgendes Problem: Von unserem Arbeitgeber bekommen wir im Rahmen der Anhörung vor der Durchführung von personellen Einzelmaßnahmen (Einstellungen/Eingruppierungen) nur den Lebenslauf des einzustellenden Bewerbers vorgelegt. Wir hätten vor der Beschlussfassung über eine mögliche Zustimmungsverweigerung aber gerne Einblick in die kompletten Bewerberunterlagen, also auch in die Zeugnisse und das Anschreiben etc. Wir finden, dass wir uns nur so ein richtiges Bild als Entscheidungsgrundlage machen können. Unsere Frage ist jetzt, ob der der Arbeitgeber dem Betriebsrat auch diese Unterlagen zusätzlich zum Lebenslauf der einzustellenden Person überlassen bzw. uns Einblick nehmen lassen muss? Wenn ja, auf welche Argumente können wir dies stützen?

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