Überprüfen Sie Wettbewerbsverbote des Arbeitgebers
Wettbewerbsverbote für ausscheidende Mitarbeiter können ein Mittel für den Arbeitgeber sein, sich zu schützen. Doch für deren Gültigkeit gibt es strikte Vorgaben. Nutzen Sie Ihr Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 BetrVG, um zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber über das Ziel hinausschießt.