Betriebsrisiko darf nicht auf Arbeitnehmer abgewälzt werden

Frage
In unserem Betrieb gibt es gerade Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bezüglich der Frage, wie viele Urlaubstage die Beschäftigten nicht verplanen sollten. Diese unverplanten Zeiten will die Geschäftsleitung z. B. dafür einsetzen, um Auftragsflauten zu überbrücken. In solchen Situationen will der Arbeitgeber kurzfristig Urlaub für einzelne Mitarbeiter oder den gesamt Betrieb anordnen. Wir im Betriebsrat fragen uns nun, ob dies überhaupt erlaubt ist und welche Rechtsgrundlage es dafür geben könnte?
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