Betriebsrisiko darf nicht auf Arbeitnehmer abgewälzt werden
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
In unserem Betrieb gibt es gerade Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bezüglich der Frage, wie viele Urlaubstage die Beschäftigten nicht verplanen sollten. Diese unverplanten Zeiten will die Geschäftsleitung z. B. dafür einsetzen, um Auftragsflauten zu überbrücken. In solchen Situationen will der Arbeitgeber kurzfristig Urlaub für einzelne Mitarbeiter oder den gesamt Betrieb anordnen. Wir im Betriebsrat fragen uns nun, ob dies überhaupt erlaubt ist und welche Rechtsgrundlage es dafür geben könnte?
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