„Faktische Umgruppierung“ ist nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig

Frage
Wir haben den Arbeitgeber aufgefordert, uns bezüglich der Umgruppierung eines Mitarbeiters anzuhören, da dieser zwischenzeitlich anderen Aufgaben nachgeht, welche einer höheren Entgeltgruppe entsprechen (Stichwort: „Schleichende Änderung der Tätigkeit von Mitarbeitern“). Der Arbeitgeber hat auf unsere Anfrage nicht reagiert.
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