Minderheitenschutz bei Beschlüssen beachten
Beschlüsse eines Betriebsrats, mit denen er Mitglieder einer Minderheitsliste aus dem Betriebsausschuss und aus der Freistellung abberufen und durch Mitglieder der Mehrheitsliste ersetzt hatte, sind unwirksam. Das hat das LAG Köln entschieden.
DER STREITFALL
Im Streitfall hatte der frisch gewählte Betriebsrat unmittelbar nach seiner Konstituierung kurzfristig nacheinander alle nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Mitglieder einer Minderheitsliste bis zur Erschöpfung dieser Liste abberufen und sodann mit einfachen Mehrheitsbeschlüssen durch Vertreter der Mehrheitsliste ersetzt.
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