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Ratgeber
30. Januar 2025

Der Tätigkeitsbericht ist Ihre wichtigste Rede

BRK+
Der Tätigkeitsbericht ist Ihre wichtigste Rede
Bild: ©Drazen Zigic/iStock/Getty Images Plus
Die Betriebsversammlung ist die wichtigste Plattform für den direkten Austausch zwischen Belegschaft und Arbeitnehmervertretung. Sie soll die Kollegen darüber informieren, mit welchen Themen sich der Betriebsrat in den letzten Monaten beschäftigt hat. Ein zentraler Bestandteil ist dabei stets der Tätigkeitsbericht des Gremiums.

Der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats ist einer der wichtigsten Programmpunkte einer jeden quartalsmäßigen Betriebsversammlung. Der Betriebsrat kann sich hier so präsentieren, wie er möchte. Der Arbeitgeber darf sich grundsätzlich nicht einmischen. Dieser darf selbst – ggf. in einem weiteren Tagesordnungspunkt – das Wort ergreifen. Außerdem muss die Geschäftsleitung einmal pro Jahr (nicht in jedem Quartal) in der Betriebsversammlung über die in § 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG genannten Themen Auskunft geben (siehe dazu Seite 7 dieser Ausgabe). Die Pflicht zur Erstattung eines Tätigkeitsberichts besteht auch beim Abhalten von Teilversammlungen. Hält der Betriebsrat Abteilungsversammlungen ab, kann er sich hier auf seine Tätigkeit im Hinblick auf die spezielle Abteilung begrenzen.

Silke Rohde
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