Diese Rechte haben die Kollegen bei Betriebsversammlungen

Betriebsversammlungen müssen grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 44 Abs. 1 BetrVG. Von dieser zwingenden gesetzlichen Regelung kann nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abgewichen werden. Versammlungen dürfen nur dann ausnahmsweise außerhalb der Arbeitszeit abgehalten werden, wenn die Eigenart des Betriebs es nicht anders zulässt.
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