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Ratgeber
30. Januar 2025

Informationsrecht des Betriebsrats: Im Zweifel vor Gericht einklagen

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage

Ein Thema, das bei uns in der täg­lichen BR-Arbeit auftritt, ist das Anfordern von Zahlen, Daten und Fakten. Mal ganz einfach: Wir möchten die Zeitkonten aller Mitarbeiter einsehen, einfach um mal einen Überblick zu bekommen, wie es damit steht. Als Vorsitzender des Arbeitszeitausschusses schreibe ich eine Mail an die Personalabteilung, was ich gerne hätte. Nach der dritten Nachfrage bei HR kommt dann die Rück­frage, wozu ich das denn benötigen würde. Ohne Sachgrund dürfe man mir keine Daten zur Verfügung stellen. Dann wird noch rumdiskutiert, dass mir ein PDF oder gar ein Ausdruck doch genügen müssten. Wir wollen das auswertbar in Excel und in der Regel einfach so, ohne Erklärungen der Personalabteilung. Und seit einiger Zeit kommt dann noch der Hinweis, dass die Infos aus Datenschutzgründen nicht an den Betriebsrat weitergegeben werden dürfen. Hat der Betriebsrat etwa Anspruch auf verarbeitbare Daten (Excel, CSV oder Ähnliches), wenn im Gesetz nur etwas von „Einsicht nehmen“ steht? Was sollen wir tun, wenn sich der Arbeitgeber bei jeder Frage nach Daten wochenlang Zeit lässt? Ist es ratsam, immer gleich eine Frist zu setzen und dann sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, bis dem Arbeitgeber das zu teuer wird?

Silke Rohde
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