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Urteil
27. Februar 2025

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Ein Arbeitgeber wehrte sich gegen die behördliche Anordnung zur Arbeitszeiterfassung – ohne Erfolg. Das VG Hamburg entschied, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten aller Beschäftigten zu dokumentieren, um Höchstarbeitszeiten einzuhalten.

DER STREITFALL

Ein Arbeitnehmer hatte anonym die zuständige Behörde für Arbeitsschutz davon in Kenntnis gesetzt, dass bei seinem Arbeitgeber nicht alle Arbeitszeiten erfasst würden. Die Behörde kontrollierte daraufhin den Arbeitgeber und befragte unter anderem die Belegschaft. Ergebnis der Prüfung war, dass rund ein Drittel der in Vertrauensarbeit tätigen Beschäftigten, die zum Teil im Homeoffice tätig waren, ihre Arbeitszeit nicht erfassten. Die Behörde traf daraufhin die Anordnung, dass der Arbeitgeber alle Arbeitszeitnachweise der kompletten Belegschaft für den Zeitraum März bis September 2023 vorlegen sollte. Außerdem verpflichtete die Behörde den Arbeitgeber, künftig alle Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer ordnungsgemäß und vollständig aufzuzeichnen. Dagegen klagte der Arbeitgeber.

Silke Rohde
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