Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Ratgeber
27. Februar 2025

Kein Arbeitslosengeld bei gleichzeitigem Bezug von Krankengeld

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Ein ehemaliger Kollege ist 59 Jahre alt und wurde bei uns entlassen. Er hat aufgrund seines Alters ja einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 24 Monaten. Sechs Monate hat er Arbeitslosengeld erhalten, dann wurde er krank und hat für vier Monate, in denen er arbeitsunfähig war, Krankengeld bezogen. Nun ist er wieder gesund und erhält erneut Arbeitslosengeld. Hat er nun noch einen Anspruch von 18 Monaten (24 Monate – 6 Monate = 18 Monate) oder zählen die vier Monate Arbeitsunfähigkeit im Krankengeld zum Arbeitslosenanspruch mit (24 Monate – 6 Monate – 4 Monate = 14 Monate)?

Silke Rohde
+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.