Kein Arbeitslosengeld bei gleichzeitigem Bezug von Krankengeld
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Ein ehemaliger Kollege ist 59 Jahre alt und wurde bei uns entlassen. Er hat aufgrund seines Alters ja einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 24 Monaten. Sechs Monate hat er Arbeitslosengeld erhalten, dann wurde er krank und hat für vier Monate, in denen er arbeitsunfähig war, Krankengeld bezogen. Nun ist er wieder gesund und erhält erneut Arbeitslosengeld. Hat er nun noch einen Anspruch von 18 Monaten (24 Monate – 6 Monate = 18 Monate) oder zählen die vier Monate Arbeitsunfähigkeit im Krankengeld zum Arbeitslosenanspruch mit (24 Monate – 6 Monate – 4 Monate = 14 Monate)?
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