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Urteil
17. August 2023

Arbeitgeber darf Betriebsrat nicht schlechtmachen

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Der beklagte Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmern eine maximale Abfindung von 250.000€, wenn sie freiwillig aus dem Betrieb ausscheiden. Ein Mitglied des Betriebsrates fordert für sein Ausscheiden eine Zahlung von 750.000€. Nachdem die Geschäftsleitung dies veröffentlichte und das Mitglied aus dem Gremium ausschließen wollte, klagte der Betriebsrat gegen Rufschädigung und Diffamierung. Der Betriebsrat gewann vor Gericht.

DER STREITFALL

Der beklagte Arbeitgeber betreibt ein Programm, bei dem Arbeitnehmer mit Prämien belohnt werden, wenn sie freiwillig aus dem Betrieb ausscheiden. Die maximale Abfindungs­höhe beträgt 250.000€. Ein Mitglied des Betriebsrats verhandelte im Zuge dessen mit dem Arbeitgeber über sein Ausscheiden, forderte aber eine Zahlung in Höhe von 750.000 €. Aus Verärgerung über diese hohe Forderung wollte die Geschäftsleitung das betreffende Mitglied aus dem Gremium ausschließen lassen. Zusätzlich machte sie in die Aushängen die geforderte Abfindung betriebsöffentlich. Das wollte der Betriebsrat nicht akzeptieren. Er stufte das Vorgehen des Arbeitgebers als Rufschädigung und Diffamierung ein. Zudem stelle es eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit dar.

Silke Rohde
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