Arbeitgeber darf Betriebsrat nicht schlechtmachen
DER STREITFALL
Der beklagte Arbeitgeber betreibt ein Programm, bei dem Arbeitnehmer mit Prämien belohnt werden, wenn sie freiwillig aus dem Betrieb ausscheiden. Die maximale Abfindungshöhe beträgt 250.000€. Ein Mitglied des Betriebsrats verhandelte im Zuge dessen mit dem Arbeitgeber über sein Ausscheiden, forderte aber eine Zahlung in Höhe von 750.000 €. Aus Verärgerung über diese hohe Forderung wollte die Geschäftsleitung das betreffende Mitglied aus dem Gremium ausschließen lassen. Zusätzlich machte sie in die Aushängen die geforderte Abfindung betriebsöffentlich. Das wollte der Betriebsrat nicht akzeptieren. Er stufte das Vorgehen des Arbeitgebers als Rufschädigung und Diffamierung ein. Zudem stelle es eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit dar.
…