BR-Kosten dürfen nicht mit dem Lohn verrechnet werden
DER STREITFALL
Wegen der Corona-Pandemie verweigerte der Arbeitgeber die Zustimmung zu einem Seminar für Betriebsräte, zu dem ein Mitglied entsendet werden sollte. Er begründete das mit der Beschränkung von Reisetätigkeiten. Das Seminar wurde dann zeitlich verlegt, weshalb das Gremium erneut beschloss, dass ein Vertreter teilnehmen sollte. Der Arbeitgeber reagierte darauf nicht. Daraufhin beauftragte das Betriebsratsmitglied einen Anwalt, um den Schulungsanspruch vor Gericht einzuklagen. Anschließend übernahm die Geschäftsleitung die entstandenen Rechtsanwaltskosten zwar, verrechnete diese Summe aber mit dem Lohn des Gremiumsmitglieds.
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