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Urteil
17. August 2023

BR-Kosten dürfen nicht mit dem Lohn verrechnet werden

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Nachdem ein Mitglied des Betriebsrates einen Anwalt beschäftigt hatte, übernahm die Geschäftsleistung zwar die anfallenden Kosten, zog diese jedoch von dem Lohn des Gremiumsmitglied ab. Das Betriebsratsmitglied klagte dagegen und gewann vor Gericht.

DER STREITFALL

Wegen der Corona-Pandemie verweigerte der Arbeitgeber die Zustimmung zu einem Seminar für Betriebsräte, zu dem ein Mitglied entsendet werden sollte. Er begründete das mit der Beschränkung von Reisetätigkeiten. Das Seminar wurde dann zeitlich verlegt, weshalb das Gremium erneut beschloss, dass ein Vertreter teilnehmen sollte. Der Arbeitgeber reagierte darauf nicht. Daraufhin beauftragte das Betriebsratsmitglied einen Anwalt, um den Schulungsanspruch vor Gericht einzuklagen. Anschließend übernahm die Geschäftsleitung die entstandenen Rechtsanwaltskosten zwar, verrechnete diese Summe aber mit dem Lohn des Gremiumsmitglieds.

Silke Rohde
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