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Ratgeber
14. November 2023

Inflationsausgleichsprämie: Das kann der Betriebsrat tun

BRK+
Gestapeltes Geld wird gemessen.
Bild: ©amirulsyaidi/iStock/Getty Images Plus
Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 € zahlen: Das ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Allerdings sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, sondern diese Leistung ist freiwillig. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, auf die Zahlung der Prämie hinzuwirken?

Suchen Sie das Gespräch mit der Geschäftsleitung

Vermutlich werden die wenigsten Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe sofort zahlen. Deshalb ist es für den Betriebsrat sinnvoll, zunächst einmal die wichtigsten Fakten zur Prämie zu kennen. Anschließend sollten Sie im Gremium darüber beraten, wie Sie strategisch am besten vorgehen könnten, um den Arbeitgeber zur Zahlung der Prämie zu bewegen. Schließlich kennen Sie den Betrieb und seine wirtschaftliche Situation gut genug, um eine realistische Vorstellung davon zu entwickeln, was finanziell machbar ist. Wenn Sie diese Vorbereitung absolviert und Ihren Vorschlag erarbeitet haben, können Sie mit der Geschäftsleitung einen Termin ausmachen, um über die Zahlung der Prämie und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu sprechen.

Ziel Betriebsvereinbarung

Das Ziel Ihrer Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sollte der Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG sein. Denn da es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, haben Sie hier keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte. Schaffen Sie es jedoch, in Ihren Gesprächen eine Lösung zu erzielen, ist es ratsam, diese in einer Betriebsvereinbarung festzuzurren, um so Verbindlichkeit und Klarheit zu schaffen. Wenn sich Ihr Arbeitgeber nämlich bereit erklärt, die freiwillige Leistung der Inflationsausgleichsprämie in einer Betriebsvereinbarung zu regeln, hat das den Vorteil, dass die Beschäftigten damit einen notfalls vor Gericht einklagbaren Anspruch auf die Prämie zu den vereinbarten Konditionen haben. Aus einer reinen Freiwilligkeit wird so eine rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers.

Silke Rohde
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