Mitbestimmung bei Anwesenheitsprämie
DER STREITFALL
Seit Jahresbeginn 2022 gab es bei einem Automobilzulieferer einen erheblichen Krankenstand. Daher wollte der Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie einführen und eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat schließen. Dies lehnte die betriebliche Arbeitnehmervertretung ab. Daraufhin erklärte der Arbeitgeber das Scheitern der Verhandlungen und forderte den Betriebsrat zur einvernehmlichen Bildung einer Einigungsstelle auf. Der Betriebsrat meinte, die Einigungsstelle sei in diesem Fall nicht zuständig.
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