Arbeitgeber darf nicht eigenmächtig Quarantäne anordnen
DER STREITFALL
Der Kläger reiste während des ihm erteilten Urlaubs vom 11. August bis zum 14. August 2020 wegen des Todes seines Bruders in die Türkei, die zu dieser Zeit als Corona-Risikogebiet ausgewiesen war. Vor der Ausreise aus der Türkei unterzog er sich einem Corona-PCR-Test, der ebenso wie der erneute Test nach Ankunft in Deutschland negativ war. Zudem attestierte ihm ein Arzt Symptomfreiheit. Damit war er von der im Land Berlin zu diesem Zeitpunkt geltenden Quarantänepflicht offiziell befreit. Dennoch verweigerte ihm der beklagte Arbeitgeber für die Dauer von 14 Tagen den Zutritt zum Betrieb und zahlte keine Arbeitsvergütung. Mit seiner Klage hat der Beschäftigte Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe von 1.512,47 € brutto verlangt.
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