Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist nicht zulässig
Frage
Wir haben eine Frage zum Thema Beantragung und Genehmigung von Erholungsurlaub. Wie ist die rechtliche Situation, wenn ein Mitarbeiter bereits vor über sechs Monaten Urlaub für eine Woche im nächsten Monat ordnungsgemäß beantragt hat, dieser vom Arbeitgeber aber bis zum heutigen Datum keinerlei Rückmeldung hinsichtlich der (Nicht-)Genehmigung erhalten hat? Darf der Arbeitnehmer in den Urlaub gehen bzw. wie ist Ihrer Meinung nach vorzugehen? Es gibt leider bei uns keine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub.
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