Wie wird die Vertretung in einer höherwertigen Tätigkeit vergütet?
Frage
In einer unserer Einrichtungen (Wohnformen für behinderte Menschen) war die Leitung vom 17.10.2022 bis einschließlich 13.12.2022 arbeitsunfähig erkrankt. Bis zum 27.11.2022 war sie in der Lohnfortzahlung, danach „krank ohne Bezüge (KOB)“. Es ist bei uns selbstverständlich und natürlich erforderlich, dass die Stellvertretung dann ihre Aufgaben übernimmt. Dies ist in diesem Fall auch geschehen. In unserer Betriebsvereinbarung „Entgelt“ heißt es dazu: „Vorübergehende Übertragung eine höherwertigen Tätigkeit
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