Information für die Kollegen: der Tätigkeitsbericht
Der Betriebsrat darf das gesamte betriebliche Geschehen aufgreifen und z. B. auch zur wirtschaftlichen Lage des Betriebs und Themen wie etwa der Personalentwicklung Stellung nehmen. Der Betriebsrat kann hier auch Wertungen abgeben. Es ist nicht erforderlich, den Bericht den Teilnehmern in der Versammlung schriftlich vorzulegen. Grundsätzlich sollten diese Punkte im Tätigkeitsbericht behandelt werden:
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