BR-Seminare: „Give-aways“ erlaubt
DER STREITFALL
Der Betriebsrat streitet mit dem Arbeitgeber um die Erstattung von Seminarkosten von rund 700 €. Die Kosten waren angefallen, weil ein Mitglied an einem Einführungsseminar teilgenommen und dort ein Starter-Set mit einem BetrVG-Kommentar und einem Tablet erhalten hat. Auch konnte jeder Teilnehmer eine „kostenfreie anwaltliche Erstberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt“ in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber lehnte die Kostenübernahme für die Teilnahme ab. Er meinte, es handele sich „bei dem Starter-Kit um Akquise-Geschenke“. Dagegen wehrte sich der Betriebsrat.
…